§1 Geltung der AGB
Nachstehende Geschäfts- und Lieferungsbedingungen gelten für alle Liefergeschäfte des Verkäufers. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbestimmungen des Käufers, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Angebote des Verkäufers sind unverbindlich. Aufträge und alle Lieferverträge werden erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer für diesen bindend.
(2) Proben gelten als Durchschnittsmuster. Die Muster bleiben Eigentum des Verkäufers.
§ 3 Kaufpreis und Nebenkosten
(1) Zur Berechnung kommt der am Tage der Bestellung nach der Preisliste des Verkäufers geltende Preis.
(2) Verpackungskosten, Leih- und Abnützungsgebühren für Verpackungsmaterial sowie die Kosten der etwaigen Rücksendung des Verpackungsmaterials gehen zu Lasten des Käufers.
(3) Ist frachtfreie Lieferung vereinbart, so sind die Kosten der Fracht und die dazugehörenden Nebenkosten vom Käufer zu verauslagen. Der Käufer ist berechtigt, diese Kosten am Rechnungsbetrag zu kürzen. Die Angabe von Frachtkosten ist unverbindlich. Den Preisen liegen die am Tag des Angebots geltenden Fracht- und Versandkosten zugrunde. Veränderungen dieser Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung gehen zu Gunsten oder zu Lasten des Käufers.
§ 4 Lieferfrist
Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, das in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes verstimmt ist. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so verlängert sich diese Frist angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt (Verkehrsstockungen und -behinderungen, Mangel an Transportmitteln, Streiks, Krieg). Wird eine verbindliche Lieferfrist um mehr als 6 Wochen überschritten, so ist der Käufer berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden. Der Rücktritt vom Vertrag muß durch durch eingeschriebenen Brief erklärt werden. Das Recht zum Rücktritt kann nur innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der Nachfrist vom Käufer ausgeübt werden. Ein Schadenersatzanspruch des Käufers wegen verspäteter Lieferung ist in allen Fällen ausgeschlossen.
§ 5 Abnahmeverweigerung
Verweigert der Käufer die Abnahme der Ware, so kann ihm der Verkäufer eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Hat der Käufer die Ware innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht abgenommen, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
§ 6 Bezahlung des Kaufpreises
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind die Zahlungen sofort bei Empfang der Rechnung zu leisten, spätestens bei Lieferung. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen; werden sie angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Einziehungs- und Diskontkosten sowie die Wechselsteuer trägt der Käufer. Diese Kosten sind dem Verkäufer zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu vergüten. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernimmt der Verkäufer keine Gewähr.
§ 7 Zahlungsverzug des Käufers
(1) Wird die Zahlungsfrist überschritten, so hat der Käufer dem Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 12 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
(2) Im Falle der Zahlungseinstellung, der Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Konkurses oder des Vergleichsverfahrens durch den Käufer ist der Verkäufer berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
§ 8 Gewährleistung
(1) Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen Mängel der Ware bestehen nur, wenn der Käufer diese Mängel spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung der Ware schriftlich anzeigt.
(2) Das Recht des Käufers, Rückgängigmachung des Kaufes (Wandelung) zu verlangen, ist ausgeschlossen. Dem Verkäufer wird eine Frist von 6 Wochen nach Anzeige der Mängel zugestanden, um die Mängel zu beseitigen, bzw. zu beheben.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) Eigentum des Verkäufers.
§ 10 Aufrechnung
Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines etwaigen Zurückbehaltungsrechts. Die Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenforderungen ist nur insoweit zugelassen, als diese Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt sind.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist Köln.
§ 12 Nichtigkeit einzelner Klauseln
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.